Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2902
BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92 (https://dejure.org/1993,2902)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 BvR 969/92 (https://dejure.org/1993,2902)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 BvR 969/92 (https://dejure.org/1993,2902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 168 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 195
    Verfassungsmäßigkeit der Beteiligung vollziehbar zur Ausreise verpflichteter ausländischer Gefangener an den Kosten zur Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Häftling - Gefangener

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten, generalisierende und typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden sind (vgl. BVerfGE 63, 119 [128]; 67, 231 [237]).

    Denn es entspricht dem allgemeinen Versicherungsprinzip, einen materiell-rechtlichen Leistungsanspruch davon abhängig zu machen, daß die Beitragsleistung einen bestimmten Umfang erreicht hat (vgl. BVerfGE 67, 231 [237]).

  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Daraus folgt auch, daß Härten im Einzelfall unvermeidlich und hinzunehmen sind (vgl. BVerfGE 13, 21 [29]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist; dies ist der Fall, wenn die angegriffene Entscheidung willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]) oder auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechtes erkennen lassen (vgl. BVerfGE a.a.O., S. 92 f.).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Wie bereits das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 11, 105 [117]; 14, 312 [318]) ausgeführt hat, gilt im Bereich der sozialen Sicherung nicht der Grundsatz, daß zu einer Abgabe nur derjenige herangezogen werden kann, der auch Aussicht hat, in den Genuß der damit verbundenen Vorteile zu kommen.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten, generalisierende und typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden sind (vgl. BVerfGE 63, 119 [128]; 67, 231 [237]).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 969/92
    Wie bereits das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 11, 105 [117]; 14, 312 [318]) ausgeführt hat, gilt im Bereich der sozialen Sicherung nicht der Grundsatz, daß zu einer Abgabe nur derjenige herangezogen werden kann, der auch Aussicht hat, in den Genuß der damit verbundenen Vorteile zu kommen.
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in

    Der Beitrag darf allerdings nicht willkürlich erhoben werden und muss der Höhe nach dem geringen Einkommen der Gefangenen Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 969/92 -, juris, Rn. 4, und vom 1. Mai 1995 - 2 BvR 646/93, 2 BvR 316/94 -, juris, Rn. 13, jeweils zur Vorgängervorschrift des § 195 StVollzG).
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 2/20 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen -

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende und generalisierende Regelungen als notwendig anerkannt und vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung im Grundsatz als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl zB BVerfG Beschluss vom 24.3.1996 - 2 BvR 616/91 ua - juris RdNr 47; BVerfG Beschluss vom 30.4.1993 - 2 BvR 969/92 - SozR 3-4100 § 168 Nr. 12 - juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83 - BVerfGE 78, 214 - juris RdNr 36, jeweils mwN) .
  • SG Nürnberg, 27.01.2014 - S 6 AL 398/10

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht der Geltung eines entsprechenden Grundsatzes im Bereich der sozialen Sicherung ausdrücklich widersprochen (s. BVerfG v. 30.04.1993 - 2 BvR 969/92 in SozVers 1993, 249 und schon in BVerfGE 11, 105 sowie in der oben zit. Entscheidung v. 16.10.1962 ; s.a. Scheidt in NK-SGB 111, 4. Auflage, § 26 Rn. 26).

    Deshalb kommt auch dem Umstand, dass die Klägerin unmittelbar nach ihrer Haftentlassung von Deutschland aus in die Ukraine abgeschoben wurde, keine Bedeutung zu und ist daher nicht geeignet, unter diesem Aspekt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 26 Abs. 1 Nr. 4 SGB III zu begründen (s. BVerfG v. 30.04.1993, a.a.O, das ergänzend darauf hinweist, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten, generalisierende und typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom BVerfG als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden sind. Daraus folge, dass Härten im Einzelfall unvermeidlich und hinzunehmen sind).

  • BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Darüber hinaus hat das BVerfG mit Beschluß vom 30. April 1993 - 2 BvR 969/92 - (SozR 3-4100 § 168 Nr. 12) die Einbeziehung ausländischer Gefangener, die nach ihrer Haftentlassung abgeschoben werden sollen, in die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet.
  • LSG Bayern, 06.09.2005 - L 11 AL 97/05

    Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld ; Minderung des

    Es betont vielmehr, dass es von Verfassungswegen nicht geboten sei, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen zu erzielen (BVerfGE 90, 226, 240; 92, 53, 71; BVerfG SozR 3-4100 § 168 Nr. 12).
  • LSG Bayern, 16.11.2001 - L 8 AL 148/00

    Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Anrechnung von Nebenverdiensten aus

    Zum anderen gilt im Bereich der sozialen Sicherung nicht der Grundsatz, dass zu einer Abgabe nur derjenige herangezogen werden kann, der auch Aussicht hat, in den Genuss der damit verbundenen Vorteile zu kommen (BVerfG, SozR 4100 § 168 Nr. 12; SozR 3-4100 § 168 Nr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht